Standardmietvertrag:
Dieser Mietvertrag ist die am häufigsten zu findende Variante in Deutschland. Es werden die grundlegenden Bedingungen für das Mietverhältnis festgelegt. Ebenso werden die Mietdauer, der Mietzins, die Nebenkostenvorauszahlung und die Kaution, falls gewünscht, definiert.
Mögliche Mieterhöhugen müssen gemäß der geltenden Rechte durchgeführt werden.
Der Standardmietvertrag bietet Flexibilität und Klarheit, kann jedoch bei unklaren Klauseln oder fehlender Spezifikation nachteilig für die jeweiligen Parteien sein.
Es gilt also einen ordentlichen und eindeutigen Mietvertrag zu formulieren.
Indexmietvertrag:
Bei dieser Variante wird die Miete an den Verbrauchspreisindex gekoppelt und bietet somit Planungssicherheit und Schutz für den Vermieter vor der Inflation. Die daraus resultierenden Mieterhöhungen erfolgen automatisch gemäß dieses Index, erfordern jedoch eine schriftliche Mitteilung an die Mietpartei.
Die grundsätzlichen Rahmenbedingungenbezüglich des Mietverhältnisses und der Mietsache sind gleich dem Standardmietvertrag.
Staffelmietvertrag:
Grundlegend werden die Rahmenbedingungen zur Mietsache und dem Mietverhältnis wie im Standardmietvertrag gehandhabt.
Ein Staffelmietvertrag legt im Voraus fest, dass die Miete in bestimmten Zeitabstände angehoben wird.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit durch Modernisierungsmaßnahmen an der Mietsache die Miete zusätzlich zur vorher definierten Erhöhung zu steigern.
Diese Vertragsart bietet für beide Parteien Planungssicherheit, Transparenz und Schutz vor Marktschwankungen, kann jedoch die Mieter abschrecken.